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Registrybedingungen - Wichtige Hinweise

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Registrybedingungen

 

Jeder Kunde verpflichtet sich durch den Vertrag und jede einzelne Domainregistrierung zur Einhaltung der Registry-Bedingungen. In Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen über Treuhandverhältnisse (Springer IT e.U. fungiert als Treuhänder für die von Ihnen registrierten Domains) sind nachstehende Punkte zu berücksichtigen.

  1. Alle Domains werden im Treuhandverhältnis verwaltet, für alle Domainhandlungen müssen eindeutige u. schriftliche Aufträge vorliegen und auf Anforderung sofort einsehbar sein.
  2. Jede Veränderung an der Domain ohne schriftliche Beauftragung durch den Kunden oder Benachrichtigung an Springer IT e.U. stellt einen Treuebruch dar, der zivil- u. strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
  3. Die Domain darf nie Druckmittel für Zahlungsausfälle sein. Löschung, Umzug, etc. bedürfen eines schriftlichen Auftrages oder Benachrichtigung an Springer IT e.U.
  4. Zeitlich befristete Domainaufträge sind nur bei ganz wenigen Registrys möglich, Löschungen haben immer mit schriftlichem Auftrag zu erfolgen.
  5. Provider und NIC Mitglieder betreiben kein Handelsgeschäft mit Einkauf/Verkauf, sondern betreiben ein hochsensibles Treuhandgeschäft. Bei einer Domainanmeldung in der Treuhandkette kommen sieben Verträge, teils mit werk- und teils dienstvertraglicher Prägung zu Stande. Siehe Gutachten von Professor Dr. Hoeren unter: www.rechts-gutachten.de/professor-hoeren.pdf.
  6. Registry-Bedingungen und AGB's.
    Bei Vertragsabschluss und bei Domainregistrierung werden bereits die Registry- Bedingungen und AGB's anerkannt. Alle Kunden und Wiederverkäufer müssen über die vorstehenden Zusammenhänge, die Registry-Bedingungen und die AGB's aufgeklärt sein.

Die vorstehenden Bedingungen sind Grundlage des Domaingeschäftes. Die rechtlichen Pflichten von Treuhandverhältnissen sind im ABGB geregelt, Verstöße daraus ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch.

Da Kunden wiederholt Domainlöschungen, Umkonnektierungen, Inhaberänderungen und Domainumzüge ohne Benachrichtigung an den Treuhänder vornehmen, weisen die Registries immer wieder auf die Einhaltung der Registry-Bedingungen und die zivil- und strafrechtlichen Folgen der Missachtung eines Treuhandverhältnisses hin.

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