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Rechte und Pflichten von Domaininhabern

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Rechte und Pflichten von Domaininhaber

 

1.    Daten und Datenschutz

1.1   Der Domaininhaber ist verpflichtet, bei der Bestellung korrekte und vollständige Daten anzugeben und die Daten während der Laufzeit der Domain bei einer Änderung unverzüglich zu korrigieren und zu aktualisieren. Er ist verpflichtet, auf Anfrage des Registrars nach der Richtigkeit der Daten nach spätestens 15 Tage zu antworten. Dies betrifft insbesondere:
1.1.1 Name und postalische Anschrift, e-mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des Domaininhabers, falls es sich um ein Unternehmen oder eine Organisation handelt: zusätzlich Name des für die Domain Verantwortlichen
1.1.2 Name, postalische Anschrift, e-mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain
1.1.3 Name, postalische Anschrift, e-mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain
1.1.4 Falls der Domaininhaber eigene Nameserver stellt: Zusätzlich IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server

1.2   Ein absichtlicher Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung stellt eine schwere Vertragspflichtverletzung dar und führt zu einer Löschung der Domain.

1.3   Diese Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeichert und an die an der Registrierung beteiligten Dritten auch außerhalb der Republik Österreich, insbesondere in den USA, übermittelt. Sie sind in der Whois-Datenbank zusammen mit dem Registrierungs- und Ablaufdatum  für jeden öffentlich abrufbar. Korrekturen können dem Support jederzeit mitgeteilt werden. Der Domaininhaber ist mit diesem Verfahren einverstanden.

1.4   Soweit der Domaininhaber personenbezogene Daten Dritter weitergibt, informiert er die Dritten entsprechend und holt deren Einverständnis zur Datenerhebung, Nutzung und Veröffentlichung ein.


2.    Verschiedenes

2.1   Der Domaininhaber ist damit einverstanden, dass die Registrierung einer Domain ausgesetzt, gelöscht oder  transferiert werden kann, um (1) Fehler des Registrars oder der Registry bei der Registrierung der Domain zu korrigieren oder (2) um Streitigkeiten über die registrierte Domain zu lösen, soweit es einer Regelung oder Policy der ICANN oder einer Regelung der Registry oder des Registrars entspricht. Die Regelung der Registry oder des Registrars darf nicht einer ICANN-Regelung entpsrechen.

2.2   Der Registrar kann die Registrierung aussetzen, löschen oder die Domain übertragen, wenn es durch einen Fehler des Registrars oder der Registry zu fehlerhaften Registrierungen kommt, insbesondere bei vom Auftrag abweichenden Daten zum Domainnahmen, Domaininhaber oder des für die Domain Verantwortlichen oder administrativen Ansprechpartners.

2.3   Ein Wechsel der Domain zwischen den unterschiedlichen zugelassenen Registraren ist frühestens nach 60 Tagen  möglich.


3.    Rechte Dritter

3.1 Der Domaininhaber versichert, dass weder die von ihm beantragte Domain noch deren Nutzung Rechte Dritter verletzt.

3.2 Der Domaininhaber soll bei Streitigkeiten über die Nutzung einer Domain am Sitz des Registrars oder an seinem Wohnsitz Klage erheben. Die Möglichkeit, Klage an anderen gesetzlichen Gerichtsständen zu erheben, bleibt unberührt.

3.3   Von Ersatzansprüchen Dritter, die aus einer unzulässigen Verwendung einer Domain entstehen, stellt der Domaininhaber seinen Provider, seinen Registrar, die Registry und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte, Agenten und sonstige Verbundene, frei. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Registrierungsvertrages hinaus fort.


4.    Schiedsverfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP)

4.1   Zur Beilegung von Streitigkeiten über die Rechte an generischen Domains (z.B..aero, .biz, .com, .coop, .info, .museum, .name, .net, .org, and .pro.) existieren von ICANN verbindlich vorgegebene Regeln, die sogenannte Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). Der Domaininhaber erkennt an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über eine Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens-, und sonstigen Schutzrechten nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), geklärt werden sollen.

Die UDRP ist  abrufbar unter www.icann.org/udrp

Es obliegt dem Domaininhaber, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahren gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Domaininhaber erkennt weiter an, dass der Registrar verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Domaininhaber dem Registrar gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, das er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.

4.2   Während der Dauer eines Schiedsverfahrens nach der UDRP und für die Dauer von 15 Tagen nach Abschluss eines solchen Verfahrens oder während der Dauer eines Gerichtsverfahrens ist eine Übertragung der Domain auf einen anderen Inhaber untersagt. Eine Übertragung ist zulässig, wenn derjenige, auf den die domain übertragen werden soll, schriftlich akzeptiert, dass die ergehende Entscheidung für ihn in gleicher Weise wie für den Domaininhaber bindend ist.

4.3   Während der Dauer eines Schiedsverfahrens nach der UDRP und für die Dauer von 15 Tagen nach Abschluss eines solchen Verfahrens ist ein Wechsel des Registrars untersagt. Ein Wechsel ist zulässig, wenn sichergestellt wird, dass die Domain dem laufenden Verfahren unterworfen bleibt. Im Falle eines Wechsel zu uns bleibt eine Domain einem begonnenen Verfahren nach der UDRP unterworfen.

4.4   ICANN behält sich vor, die UDRP jederzeit zu ändern. Der Registrar ist verpflichtet, diese Änderungen an die Domaininhaber weiterzugeben. Die Neufassung wird jeweils wenigstens 30 Tage vor Inkrafttreten unter www.icann.org/udrp veröffentlicht werden.


5.    Löschungen und Erneuerung von Registrierungen

5.1   Registrierungen werden nach Ablauf der Registrierungsperiode verlängert, wenn der Domaininhaber den Registrierungsvertrag nicht kündigt, längstens jedoch bis zu der für die jeweilige Domain höchstens zulässige Gesamtdauer der Registrierung.

5.2  Domains können nach 1.2, 2.1, 2.2, 3.3, 4.1 und in folgenden Fällen gelöscht werden:
- nach einem gültigen Auftrag des Domaininhabers oder seines Bevollmächtigten
- wenn eine Verlängerung der Registrierung vom Domaininhaber explizit  nicht gewünscht wird mit Ablauf der Registrierungsperiode
- wenn nach der Verlängerung einer Registrierungsperiode für die Verlängerung nach zweimaligem Hinweis kein Entgelt bezahlt wird, wird die folgende Verlängerung nicht durchgeführt, was zu einer Löschung der Domain führt.

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