Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat heute die britische geheimdienstliche Massenüberwachung als Verstoß gegen Menschenrechte gebrandmarkt. Mit dem Urteil der Großen Kammer kommen neue Anforderungen auf die Gesetzgeber aller europäischen Staaten zu, die solche Massenüberwachung betreiben. Auch der Schutz von Journalisten muss sich verbessern. Ein Kommentar.